
Sturz im Homeoffice ist kein Arbeitsunfall
Wer in seinem Haus oder seiner Wohnung stürzt ist nicht über den Arbeitgeber unfallversichert. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen hat entschieden, dass es sich dabei weder um einen Wegeunfall noch um einen versicherten Betriebsweg handele. Der Fall: Als angestellter Gebietsverkaufsleiter arbeitet der Kläger regelmäßig im Homeoffice. Im September 2018 stürzte er auf dem Weg vom…