202106.09
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Gekündigt! Polizeianwärter verharmlost Holocaust im Chat

Wer als PolizistIn oder PolizeianwärterIn den Holocaust verharmlost, muss mit sofortiger Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Der Fall: Der Antragsteller absolvierte den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei in Berlin. Vor einem Jahr postete er in einem Chat mit 25 Nachwuchskräften der Polizei Berlin ein bearbeitetes Foto von Anne Frank. Das Bild zeigte die Verpackung einer Pizza mit der Überschrift „Die Ofenfrische“. Ein weiteres Foto von Anne Frank enthielt eine Liste von Optionen, unter anderem „Mit Stern bewerten“.

Den Eilantrag gegen die Entlassung wies die 5. Kammer sofort zurück. Mit seinem Verhalten sei der Antragsteller den Anforderungen an PolizeivollzugsbeamtInnen nicht gerecht geworden. BeamtInnen in diesem Berufsfeld haben sich für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie für den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung einzusetzen.

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu verhindern und zu verfolgen gehöre zu den wesentlichen Kernaufgaben im Polizeivollzugsdienst. Dagegen habe der Antragsteller mit seinen antisemitischen Äußerungen selbst verstoßen: Er verwendete Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, beging Volksverhetzung und verunglimpfte Andenken Verstorbener. Der ignorante Umgang mit dem Nationalsozialismus und der Massenvernichtung von JüdInnen sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Quelle: Juraforum

Nähere Informationen erteilt das Team der Kanzlei 37 – Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht.

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