202303.27
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Risiko feh­lender Tes­tier­fähig­keit trägt der Erbe

Risiko feh­lender Tes­tier­fähig­keit trägt der Erbe

Ein durch Testament eingesetzter Erbe trägt das Risiko, dass das Testament unwirksam war. Stellt sich heraus, dass der Erblasser etwa aufgrund einer geistigen Erkrankung nicht testierfähig war, muss der vermeintliche Erbe alle Nachlassgegenstände an die gesetzlichen Erben herausgeben – und das möglicherweise noch viele Jahre nach dem Erbfall, wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle klarstellte (Az. 6 U 2/22).

Das Erben ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem eine Person nach dem Tod einer anderen Person deren Vermögen erbt. Das Erbrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und hat zum Ziel, den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen auf die Erben so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Es gibt verschiedene Arten von Erben, je nachdem, ob eine testamentarische Verfügung vorliegt oder nicht. Wenn der Verstorbene kein Testament verfasst hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese regelt, wer als Erbe in welcher Reihenfolge in Betracht kommt. In erster Linie erben Ehegatten und Kinder des Verstorbenen, aber auch andere Verwandte wie Eltern, Geschwister oder entfernte Verwandte können als Erben in Frage kommen.

Wenn der Verstorbene hingegen ein Testament verfasst hat, so regelt dieses Testament, wer als Erbe in Frage kommt und in welcher Art und Weise das Vermögen des Verstorbenen verteilt werden soll. Hierbei kann der Verstorbene in der Regel frei bestimmen, wer sein Vermögen erbt und wie es verteilt werden soll. Es können auch Testamentsvollstrecker benannt werden, die die Umsetzung des Testaments überwachen und durchführen sollen.

Das Erben kann mit verschiedenen Pflichten und Rechten verbunden sein. So haben Erben beispielsweise die Pflicht, Schulden des Verstorbenen zu begleichen und das Erbe anzunehmen oder abzulehnen. Erben haben auch das Recht, über das Erbe zu verfügen und es beispielsweise zu verkaufen oder zu vermieten. Das Erben kann also mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden sein.

Es gibt jedoch auch Risiken beim Erben. Wenn beispielsweise Schulden des Verstorbenen höher sind als das Vermögen, kann das Erbe mit einer Nachlassschuldenhaftung verbunden sein, die das eigene Vermögen belastet. Auch können Erbstreitigkeiten auftreten, wenn es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wer Erbe ist oder wie das Erbe verteilt werden soll.

Um diese Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, sich im Vorfeld über das Erben und das Erbrecht zu informieren. Es kann sinnvoll sein, von einem Notar beraten zu lassen. Auch kann es hilfreich sein, zu Lebzeiten eine klare Regelung zu treffen, beispielsweise durch ein Testament oder einen Erbvertrag.

Insgesamt ist das Erben ein wichtiger und komplexer rechtlicher Vorgang, der gut durchdacht sein sollte. Gerade durch ein notarielles Testament können Risiken minimiert und das Erben möglichst reibungslos gestaltet werden. Ein weiterer Vorteil eines notariellen Testaments besteht darin, dass sich der Notar von der Testierfähigkeit des Erblassers überzeugt. Zudem benötigen die Erben damit später keinen Erbschein, der im Übrigen die gleichen Kosten verursacht, wie ein notarielles Testament.

Sie haben Fragen zum Erben? Gerne berät Sie unser Notar Manuel Künemund hierzu. Termine können unter Sie telefonisch unter 05527/5959 oder per Email vereinbart werden: notar(at)kanzlei37.de

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