202106.15
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MPU jetzt schon ab 1,1 Promille

Bislang war eine MPU erst nach einer Fahrt ab 1,6 Promille erforderlich – mit Ausnahme bestimmter Auffälligkeiten wie beispielsweise Alkoholeinfluss zur Mittagszeit. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig hat jetzt entschieden, dass FahrerInnen auch ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen bereits ab 1,1 Promille eine MPU durchlaufen müssen.

Der Fall: Die Polizei stoppte einen Mann mit 1,3 Promille Blutalkohol. Obwohl er keine Ausfallerscheinungen wie Torkeln zutage legte, musste er seine Fahrerlaubnis abgeben. Um seinen Führerschein zurückzubekommen, ordnete die zuständige Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten an.

Weil der Mann dieser Auflage nicht nachkam, lehnte die Behörde den Neuerteilungsantrag ab. Der Fahrer klagte sich daraufhin durch mehrere Instanzen mit dem Ergebnis, dass das BVerwG die MPU befürwortete und einen Grenzwert von 1,1 Promille einführte. Denn bei Menschen, die sich aufgrund ihres Trinkverhaltens an Alkohol gewöhnt haben, bestehe erhöhte Rückfallgefahr.

Quelle: ADAC

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