
Während erster Ehe erklärter notarieller Erbverzicht gilt nicht für zweite Ehe mit demselben Ehegatten
Erklären die Ehegatten mittels Ehevertrag den gegenseitgen Erbverzicht, so gilt dieser nicht mehr, wenn die Ehegatten sich zwar haben scheiden lassen, später aber wieder heiraten. Der während der ersten Ehe geschlossene Ehevertrag gilt nur für diese Ehe. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2017 – I-3 Wx 16/17) Eheverträge werden oft…