Das Recht der Mietverhältnisse erweist sich trotz der überschaubaren gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch als äußerst tückisch. Grund hierfür sind eine Vielzahl von Verordnungen, Vorschriften und Vereinbarungen, die neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch Anwendung finden. Zudem sind die mietrechtlichen Regelungen vielfach von der Rechtsprechung ausgelegt worden. Insbesondere bei der Beurteilung der in der Praxis vielfach umstrittenen Mietminderung ist die Kenntnis dieser Rechtsprechung unverzichtbar, um die Höhe der Mietminderung zu bemessen.
Da Mietverhältnisse meist auf einen längeren Zeitraum angelegt sind, gilt es zudem den zugrundeliegenden Mietvertrag rechtssicher auszugestalten. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Streitpunkte von Mietverhältnissen sind regelmäßig Schäden an dem gemieteten Gegenstand und die damit einhergehende Frage der Mietminderung bzw. der berechtigten Einbehaltung der Mietkaution. Auch die Nebenkostenabrechnung bilden häufig Anlass zur Beantstandung. In all diesen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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