202106.14
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NachbarInnen dürfen überhängende Äste abschneiden!

Das Selbsthilferecht erlaubt es den NachbarInnen, Äste eines Baumes abzuschneiden, die über die eigene Grundstücksgrenze ragen. So lautet das Urteil des BGH im „Schwarzkieferstreit“.

Der Fall: Mehr als 20 Jahre ragten die Äste einer Schwarzkiefer auf das Nachbargrundstück. Dort fielen Nadeln und Zapfen herab, was den Nachbarn sehr störte. Er forderte den Grundstückseigentümer mehrfach auf, die Kiefer zurückzuschneiden. Weil er der Aufforderung nicht nachkam, legte der Nachbar schließlich selbst Hand an und schnitt die Äste ab.

Daraufhin verklagte der Grundstückseigentümer seinen Nachbarn. Er argumentierte, dass der Baum dadurch nicht mehr stabil stehe und absterben könne.

Der V. Senat plädiert für das Selbsthilferecht des beklagten Nachbarn, weil der Eigentümer des Baumes diesen nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet habe.

Quelle: Legal Tribune Online

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