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2023 erhöht sich Erbschafts- und Schenkungssteuer

Notartermine werden knapp!

Ab dem 1. Januar 2023 müssen ErbInnen von Immobilien mit einer drastischen Erhöhung der Steuerabgaben rechnen. Das ist die Folge des neuen Jahressteuergesetzes (JStG), das die Wertermittlung massiv verschärft. ExpertInnen raten EigentümerInnen dazu, Immobilien noch in diesem Jahr auf ErbInnen zu übertragen.

Nähere Hintergründe dazu hat das Team der Kanzlei 37 für Sie recherchiert – Ihr Notariat in Duderstadt.

Mit dem JStG 2022 passt sich das Bewertungsverfahren an die Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 an und damit auch an die aktuellen Marktverhältnisse.

Doch was bedeutet das konkret?

Die Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Entsprechend fallen die Neubewertungen von Immobilien aus, die maßgeblich für die Höhe von Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Grunderwerbssteuer sind. ExpertInnen rechnen mit einer Erhöhung von bis zu 30 Prozent bei Wohnhäusern und Eigentumswohnungen. Bei gewerblich genutzten Immobilien könnten sich die Steuersätze sogar verdoppeln.

Das alles wäre weniger problematisch, würden sich die Freibeträge an das neue Preisniveau anpassen. Hier ist aber bis dato keine Änderung vorgesehen. Für Eheleute liegt der aktuelle Freibetrag bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro und für Enkelkinder bei 200.000 Euro.

Rechenbeispiel:

Eine vermietete Immobilie mit einem aktuellen Wert von 600.000 Euro könnte ab 2023 mit 800.000 Euro eingestuft werden. Das geht mit einem Steuerplus von 173 Prozent einher.

Stand 2022

Immobilienwert:                            600.000 Euro

Freibetrag bei einem Kind:             400.000 Euro

Verbleiben:                                   200.000 Euro

Zu versteuern mit 11 Prozent:        22.000 Euro

Stand 2023

Immobilienwert:                            800.000 Euro

Freibetrag bei einem Kind:             400.000 Euro

Verbleiben:                                   400.000 Euro

Zu versteuern mit 15 Prozent:        60.000 Euro

Die Folge: Da der Fiskus die Erbschaftssteuer bereits kurze Zeit nach dem Erbfall verlangt, droht finanziell schwächeren ErbInnen häufig der Notverkauf von Immobilien. Deshalb raten ExpertInnen dazu, Immobilienübertragungen noch in 2022 nach bisherigen steuerlichen Regelungen vorzunehmen und notariell beurkunden zu lassen.

Quelle: Onlineportal beck-aktuell

Rechenbeispiel: bild.de

Vereinbaren Sie Ihren Notartermin bis zum 31. Dezember 2022 in der Kanzlei 37 telefonisch unter 05527 / 5959 oder per E-Mail an notar@kanzlei37.de. Das Team um Manuel Künemund, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht in Duderstadt und Seeburg, berät Sie gern.



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