Klassisches Tätigkeitsfeld im Arbeitsrecht ist die Kündigungsschutzklage nach einer ordentlichen, betriebsbedingten oder fristlosten, außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. In diesem Zusammenhang bilden die Bemessung einer Abfindung und die Gestaltung eines Aufhebungsvertrages regelmäßig Schwerpunkte. Insbesondere bei der Gestaltung eines Aufhabungsvertrages gilt es neben dem klassichen Arbeitsrecht auch Problemen des Sozialversicherungsrechts vorzubeugen.
Für die weitere berufliche Zukunft des Arbeitnehmers spielt zudem die Gestaltung des Arbeitszeugnisses eine bedeutende Rolle. Hier gilt es die entsprechenden Signalwörte zu kennen und gegebenenfalls lenkend einzugreifen.
Den Arbeitgeber stellt das arbeitnehmerfreundliche Arbeitsrecht regelmäßig vor großen Schwierigkeiten. Bereits leichte formale Fehler können zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen. Wird die Unwirksamkeit im gerichtlichen Verfahren festgestellt, sind damit weitere Kosten für den Arbeitgeber verbunden. Insofern gilt es bereits im Vorgriff arbeitsrechtliche Maßnahmen zu prüfen und entsprechend rechtssicher auszugestalten.
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