202106.04
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Wenn ein Arbeitsvertrag zur bösen Überraschung wird

Häufig entspricht das geschriebene Wort nicht den Inhalten des Bewerbungsgesprächs. Viele BewerberInnen sind überrascht, was die künftigen ArbeitgeberInnen nach einem erfolgreichen Gespräch plötzlich vertraglich festhalten wollen.

Der Arbeitsvertrag ist das Aushängeschild eines jeden Unternehmens und spiegelt den Stellenwert der Personalarbeit wider. Im Fokus stehen die Flexibilität der ArbeitgeberInnen, das Vertrauen gegenüber den MitarbeiterInnen sowie Risiken. Gute Arbeitsverträge müssen rechtlich stimmen und gleichzeitig der Unternehmenskultur entsprechen.

Folgende Kriterien sollten BewerberInnen in ihrem Arbeitsvertrag beachten:

• Spricht mich das Unternehmen auf Augenhöhe an?
• Welche Risiken werden angeführt?
• Hält das Unternehmen im Vertrag, was im Gespräch versprochen hat?
• Ist das Unternehmen offen und ehrlich zu mir?

Quelle: Human Resources Manager

Haben Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag? Gern unterstützen Sie die FachanwältInnen für Arbeitsrecht der Kanzlei 37 in Duderstadt und Seeburg.

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