Der Begriff Verwaltungsrecht ist ein Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des nichtverfassungsrechtlichen öffentlichen Rechts. Vereinfacht gesagt: Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit der Ausführung der Gesetze und mit der tatsächlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen.

Ein Bürger kommt immer dann in Kontakt mit dem Verwaltungsrecht, wenn er etwas vom Staat begehrt oder der Staat etwas vom Bürger fordert. Vor diesem Hintergrund entstehen Rechtsstreite meist im Baurecht, im Polizei- und Ordnungsrecht, im Gewerberecht und im Verkehrsrecht. Wird beispielsweise nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld erlassen, handelt es sich hierbei um klassisches Verwaltungsstrafrecht.

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