202106.21
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Abgemahnt: Fan schaut 30 Sekunden Fußball während der Arbeitszeit

ArbeitnehmerInnen, die auf ihrem Dienst-PC Fußball schauen, müssen mit einer Abmahnung rechnen – unabhängig von der Dauer.

Der Fall: Ein Mitarbeiter eines Automobilzulieferers wurde von seinem Arbeitgeber abgemahnt, weil er während der Arbeitszeit auf seinem dienstlichen Computer ein Fußballspiel angeschaut hatte. Beim Arbeitsgericht Köln wollte er einklagen, dass die Abmahnung aus seiner Personalakte entfernt wird.

Die Klage blieb erfolglos. Die 5. Kammer des Kölner Arbeitsgerichtes argumentiert damit, dass ArbeitnehmerInnen in diesem Zeitraum nicht in der Lage sind, ihre vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu bringen.

Quelle: DGB Rechtsschutz

Sie haben Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten als ArbeitnehmerIn? Das Team der Kanzlei 37 mit den FachanwältInnen für Arbeitsrecht in Duderstadt und Seeburg berät Sie gern.

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