202106.17
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Preiserhöhungsklausel bei Netflix rechtswidrig!

In den Nutzungsbedingungen hat Netflix eine Klausel verankert, die es dem Streaming-Dienst erlaubt, die Abo-Preise jederzeit zu erhöhen. Ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) verbietet nun Klauseln, die beliebige Preiserhöhungen zulassen.

Konkret lautete die Klausel: „Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern.“ Damit wollte sich der Anbieter dafür rechtfertigen, dass die Preisbildung sehr komplex und von Angebot und Nachfrage abhängig sei. Weiterhin seien immer auch die Kosten für Lizenzen zu berücksichtigen.

Das Kammergericht hat entschieden, dass Streaming-Dienste ihre Preise nur erhöhen dürfen, um entsprechend höhere Kosten zu decken. Diese müssten klar offengelegt werden. In diesem Fall ging es allerdings darum, den Gewinn zu steigern.

Quelle: Legal Tribune Online

Nähere Informationen zu Ihren Rechten als Pay-TV-KonsumentInnen erteilt das Team der Kanzlei 37 mit den RechtsanwältInnen und dem Notariat in Duderstadt und Seeburg.

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