202106.07
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EU-Richtlinie für gleiche Löhne von Frauen und Männern

Durchschnittlich verdient eine Frau europaweit 14,1 Prozent weniger als ein Mann. In Deutschland liegt die Lücke sogar bei 18 Prozent. Eine neue EU-Richtlinie soll nun für mehr Lohngleichheit sorgen.

Maßnahmen vieler EU-Länder gegen die geschlechtsspezifische Entgeltungleichheit scheitern häufig an Gehaltstransparenz oder Durchsetzbarkeit von Ansprüchen. Um die Lohngerechtigkeit weiter voranzutreiben hat die EU-Kommission jetzt den Entwurf einer Richtlinie zu mehr Gehaltstransparenz entwickelt.

Berichterstattungspflichten für Unternehmen, Auskunftsansprüche oder verpflichtende Angaben zum Entgelt sollen den Prozess rechtlich vorantreiben. ArbeitgeberInnen obliegt demnach die Pflicht, ihre Entgeltpolitik transparenter zu gestalten. Konkret sollen folgende Maßnahmen gesetzlich verankert werden:

• Lohntransparenz für Arbeitsuchende
• Auskunftsrecht für ArbeitnehmerInnen
• Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Lohngefälle
• Gemeinsame Entgeltbewertung von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen-Vertretung

Darüber hinaus sieht der Entwurf einen besseren Zugang zur Justiz für Opfer von Lohndiskriminierung vor. Er beinhaltet unter anderem Entschädigung für ArbeitnehmerInnen, Sanktionen einschließlich Geldstrafen sowie Sammelklagen um ein gleiches Entgelt einzufordern.

Aktuell liegt der Entwurf dem Europäischen Parlament und dem Rat vor. Wird er angenommen, haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um diese in das nationale Recht zu integrieren.

Quelle: Haufe Gruppe

Fühlen Sie sich auch ungleich behandelt und verdienen weniger als Ihre männlichen Mitstreiter? Die FachanwältInnen für Arbeitsrecht der Kanzlei 37 unterstützen Sie gern.

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