
Kein Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit Null!
Wenn sich ArbeitnehmerInnen zu 100 Prozent in Kurzarbeit befinden, besteht kein Anspruch auf Urlaub. Entsprechend wird der Jahresurlaub anteilig gekürzt. So hat das Landesarbeitsgerichtes (LAG) Düsseldorf für eine Verkaufshilfe entschieden. Der Fall: Die Klägerin ist seit 2011 in der Systemgastronomie beschäftigt. Für ihre Teilzeittätigkeit stehen ihr 14 Arbeitstage per anno zu. In den Monaten Juni,…