Urlaub in Niedersachsen für alle!
***Corona-Ticker der Kanzlei 37***
Pünktlich zu den Pfingstferien lockert das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Corona-Bestimmungen: Auch Personen aus anderen Bundesländern dürfen ihren Urlaub in Niedersachsen verbringen. Darüber berichtete das Rechtsmagazin Legal Tribune Online.
Die niedersächsische Nordseeküste ist ein beliebtes Urlaubsziel, das aufgrund der Corona-Verordnung nur Menschen aus Niedersachsen besuchten durften. Dagegen wehrte sich ein Nordrhein-Westfale im Eilverfahren. Mit Erfolg. Das OVG hatte das Beherbergungsverbot bereits im Herbst außer Kraft gesetzt.
Nun wird diese Rechtsprechung fortgeführt. Das OVG argumentiert damit, dass das Beherbergungsverbot auswärtiger BesucherInnen die Infektionslage nur geringfügig beeinflusse. Darüber hinaus durften Tagestouristen aus anderen Bundesländern auch vorher schon einreisen. Um die Infektionslage einzudämmen, befürwortet das OVG dagegen Kapazitätsbegrenzungen für sämtliche Unterkünfte sowie eine Testpflicht.
Quelle: Legal Tribune Online
Das Team der Kanzlei 37 freut sich mit dem Nordrhein-Westfalen, der wie viele andere seine Pfingstreise nach Borkum antreten kann. Möchten auch Sie zeitnah in den Urlaub fahren? Gern beraten Sie die RechtsanwältInnen der Kanzlei37 in Duderstadt und Seeburg.