202105.06
0
0

Reisepreis um 20 Prozent gemindert wegen Kontaktbeschränkungen

***Corona-Ticker der Kanzlei 37***

Wenn die schönste Zeit des Jahres durch Kontaktbeschränkungen am Urlaubsziel getrübt wird, kann dies den Reisepreis um 20 Prozent mindern. Darüber berichtete das Online-Portal Anwalt.de.

Eingeschränkte oder gar keine Nutzungsmöglichkeiten des Spielplatzes, der Poolanlage oder der Saunalandschaft während der Pandemie sind für die meisten Urlauber ernüchternd. So erging es einer Familie bei ihrer Reise nach Portugal im Dezember 2019. Laut Beschreibung verfügte das Hotel über einen Swimmingpool mit separatem Kinderpool, ein Hallenbad, einen Whirlpool, einen Fitnessraum und einen Spielplatz. Aufgrund pandemiebedingter Hygienemaßnahmen, die die örtlichen Behörden angeordnet haben, kam es zu zahlreichen Einschränkungen in der Nutzung sämtlicher Hoteleinrichtungen.

Der Reisende verlangte eine Reisekostenminderung von 20 Prozent, was der Veranstalter zunächst ablehnte. Doch das Amtsgericht Düsseldorf gab dem Kläger Recht. Die Begründung: Sinn und Zweck des Erholungsurlaubes wurden durch die Beschränkungen stark beeinträchtigt – das beziehe sich konkret auf eingeschränkte menschliche Grundbedürfnisse wie Bewegungsfreiheit und den Kontakt zu anderen Urlaubern.

Quelle: www.Anwalt.de

Haben Sie bei Ihrem letzten Urlaubtrip ähnliche Erfahrungen gemacht? Vielleicht planen Sie ja auch grad Ihren Sommerurlaub. Über das aktuelle Reiserecht informiert Sie das Team der Kanzlei 37. Wir freuen uns auf Ihren Anruf in unserem Büro in Duderstadt unter der Telefonnummer 05527/5959 sowie in Seeburg unter der Telefonnummer 05507/9197070.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *