202105.12
0
0

Lehrkräfte müssen Corona-Tests beaufsichtigen

***Corona-Ticker der Kanzlei 37***
Laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster sind LehrerInnen dazu verpflichtet, Corona-Tests von SchülerInnen zu beaufsichtigen. Damit wird der Eilantrag einer Lehrerin im Kreis Coesfeld abgelehnt. Sie hatte sich dagegen ausgesprochen, Selbsttests anzuleiten und zu beaufsichtigen. Darüber berichtete das Onlineportal beck-aktuell.

Als wesentliches Argument gegen die Beaufsichtigung von Selbsttests bei SchülerInnen führte die Antragstellerin an, dass die Tätigkeit nicht ihrem Berufsbild entspreche. Vielmehr sieht sie es als Aufgabe der öffentlichen Gesundheitspflege. Da sie nicht geimpft sei, wäre es darüber hinaus eine unzumutbare Gesundheitsgefährdung.

Das Verwaltungsgericht Münster sieht in dieser Aufgabe keine Verletzung der Rechte von LehrerInnen. Beamtenrechtlich sei es die Kernaufgabe SchülerInnen in persönlicher Präsenz zu unterrichten. Und die Selbsttests dienten einem möglichst sicheren Umfeld. Weiterhin bestehe für Lehrerkräfte kein Anspruch auf eine „Nullrisiko-Situation“. Da der Test das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus minimiere, sei hier auch nicht von einer unzumutbaren Gesundheitsgefährdung auszugehen.

Sie sind selbst LehrerIn und möchten mehr über Ihre Rechte und Pflichten erfahren? Als Kanzlei für Arbeitsrecht berät Sie das Team der Kanzlei 37 in Duderstadt und Seeburg.

Quelle: www.beck-aktuell.de

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *