202105.26
0
0

Vollverschleierung am Steuer bleibt verboten

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Düsseldorf hat entschieden, dass es keine Ausnahmeregelung für Gesichtsschleier am Steuer gibt. Damit wird der Eilantrag einer muslimischen Glaubensangehörigen abgelehnt.

Laut Straßenverkehrsordnung müssen Personen, die ein Fahrzeug führen, immer erkenntlich sein. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann in Ausnahmefällen eine Gesichtsbedeckung bei entsprechender Begründung genehmigen. Den Eilantrag der Antragstellerin, die auf Religionsfreiheit plädierte, lehnte die Bezirksregierung Düsseldorf jedoch ab.

Das OVG argumentiert, dass die Religionsfreiheit der Antragstellerin der Sicherheit im Straßenverkehr entgegenstehe. Das Gesichtsverhüllungsverbot soll die Identität von KraftfahrzeugführerInnen bei automatisierten Verkehrskontrollen sichern. Das diene der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr und dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter anderer VerkehrsteilnehmerInnen wie Leben, Gesundheit und Eigentum. Weiterhin greife das Verbot nur mittelbar in die Religionsfreiheit ein und sei zudem zeitlich begrenzt.

Quelle: Kostenlose Urteile

Haben Sie Fragen dazu? Die FachanwältInnen für Verkehrsrecht der Kanzlei 37 in Duderstadt und Seeburg beraten Sie gern.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *