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Vor dem Campingurlaub auf dem Prüfstand: Ihre Ansprüche im Abgasskandal

Aktuell untersucht das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Wohnmobile mit manipulierten Dieselmotoren. Konkret geht es um Iveco-Motoren, die in Modellen verschiedener Hersteller verbaut wurden. BesitzerInnen drohen eine Rückrufaktion sowie die Stilllegung ihres Fahrzeuges.

Laut KBA können aufgrund einer ungeeigneten Software Störungen auftreten, die eine ausreichende Abgasreinigung verhindern. Infolge dessen werden mehr gesundheitsschädigende Stickoxide freigesetzt als gesetzlich zulässig.

HalterInnen von Fahrzeugen mit einem „Heavy Duty“-Motor und dem Motorcode F1C wird dringend empfohlen, eine Werkstatt aufzusuchen. In Deutschland handelt es sich speziell um Transporter, die zwischen 2016 und 2019 hergestellt wurden. Sehr wahrscheinlich werden auch BesitzerInnen von Wohnmobilen mit einem Iveco-Diesel-Motor in Kürze einen Rückruf mit der Aufforderung zum Software-Update erhalten.

Folgende Marken können betroffen sein:
• Bimobil
• Bocklet
• Concorde
• Dethleffs
• Laika
• Morelo
• Niesmann+Bischoff
• Pilote
• Phoenix
• Woelcke

Ein erstes Urteil hat das Landgericht (LG) Koblenz erlassen: Fiat Chrysler Automobiles muss dem Inhaber eines Wohnmobils mehr als 50.000 Euro Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zahlen. Laut LG Koblenz betrage das reale Abgas-Emissionsverhalten das 9- bis 15-fache und übersteige damit die Grenzwerte massiv.

Nach dem Urteil des LG Koblenz und den Untersuchungen des KBA haben betroffene WohnmobilbesitzerInnen gute Chancen, Schadensersatz zu erhalten.

Sie planen bereits Ihren Campingurlaub? Die RechtsanwältInnen der Kanzlei 37 prüfen Ihre Ansprüche im Abgasskandal. Wenden Sie sich an die Niederlassung in Duderstadt unter der Telefonnummer 05527/5959 sowie in Seeburg unter der Telefonnummer 05507/9197070.

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