202105.18
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Kein Versicherungsschutz für coronabedingte Betriebsschließung

***Corona-Ticker der Kanzlei 37***

Aufgrund der Corona-Pandemie waren zahlreiche Hotels und Gaststätten lange geschlossen. Die BetreiberInnen mussten erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Eine Versicherung, die Verluste infolge behördlicher Betriebsschließungen abdeckt, greift hier aber nicht. Darüber berichtete das Rechtsportal Juris.

Der Fall: Ein Hotelier aus Ostfriesland hatte eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Wegen der Verluste, die infolge der Corona-Pandemie in 2020 entstanden sind, verlangte er vom Versicherer eine Zahlung, die abgelehnt wurde. Das Landgericht Aurich argumentiert mit den Versicherungsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses: Darin wurden konkrete, nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtige Krankheiten angeführt. Covid-19 wurde allerdings nicht explizit erwähnt.

Quelle: Juris

Nähere Informationen erteilt das Team der Kanzlei 37 – Rechtsanwälte und Notariat in Duderstadt und Seeburg.

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