202105.17
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Schadensersatz für getötete Jagdhunde

Wer versehentlich einen Jagdhund tötet muss den Preis für einen vergleichbaren Welpen zuzüglich der Ausbildungskosten zahlen. Darüber entschied das Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main.

Der Fall: Ein Jäger, der eigentlich eine Sau schießen wollte, erlegte versehentlich einen Terrier. Der Terrier jagte die Sau durch den Wald und als der Jäger den Hund nicht mehr sah, gab er einen Schuss ab.

Laut OLG habe der Jäger fahrlässig gehandelt, denn er hätte in dieser Situation nicht schießen dürfen. Entsprechend sei er schadensersatzpflichtig. Die Haftpflichtversicherung des Jägers hat der Hundehalterin bereits 2.100 Euro entrichtet. Sie verlangte jedoch mehr Geld und argumentierte mit erheblich höheren Ausbildungskosten. Das Landgericht Gießen wies die Klage allerdings ab und das OLG die Berufung zurück, da die Schadensersatzansprüche mit der oben genannten Entschädigungssumme bereits abgegolten seien.

Grundsätzlich beziffert das OLG den Preis für einen Welpen mit 500 Euro und den Stundensatz für die Ausbildung mit zehn Euro pro Übungsstunde. Für die Ausbildung des 20 Monate alten Terriers setzte das OLG 79 Stunden und damit 790 Euro an.

Quelle: Legal Tribune Online

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