Abgemahnt: Fan schaut 30 Sekunden Fußball während der Arbeitszeit
ArbeitnehmerInnen, die auf ihrem Dienst-PC Fußball schauen, müssen mit einer Abmahnung rechnen – unabhängig von der Dauer. Der Fall: Ein Mitarbeiter eines Automobilzulieferers wurde von seinem Arbeitgeber abgemahnt, weil er während der Arbeitszeit auf seinem dienstlichen Computer ein Fußballspiel angeschaut hatte. Beim Arbeitsgericht Köln wollte er einklagen, dass die Abmahnung aus seiner Personalakte entfernt wird….