Mundschutz trotz Unverträglichkeit?
***Corona-Ticker der Kanzlei 37*** Eine ärztlich attestierte Maskenunverträglichkeit befreit nicht gleichzeitig von der Maskenpflicht. LadenbesitzerInnen können von ihren KundInnen einfordern, in ihren Geschäftsräumen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das entschied das Amtsgericht Bremen. Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten als KundIn? Das Team der Kanzlei 37 berät Sie gern. Rufen Sie uns an unter 05507/9197070 sowie…