202104.16
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„Berliner Mietendeckel“ verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Gesetz zur Mietbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin für nichtig. Die Begründung: Der sogenannte „Berliner Mietendeckel“ ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Das bedeutet, dass Länder nur zur Gesetzgebung befugt sind, solange der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch macht – geregelt in Art. 70, Art. 72 Abs. 1 Grundgesetz. Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht in den §§ 556 bis 561 Bürgerliches Gesetzbuch abschließend geregelt hat, haben die Länder keine Gesetzgebungsbefugnis. Damit wird auch das Gesetz zur Mietbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin außer Kraft gesetzt.

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