202104.21
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Corona-Tests am Arbeitsplatz

***Corona-Ticker der Kanzlei 37***

Laut Beschluss der Bundesregierung sind Betriebe ab sofort dazu verpflichtet, ihren MitarbeiterInnen kostenfrei Corona-Tests zur Verfügung zu stellen. Bis Ende Juni 2021 sollen ArbeitnehmerInnen mindestens einmal wöchentlich eine Test-Möglichkeit haben. Für Personal mit besonders hohem Infektionsrisiko sogar zweimal wöchentlich. Erlaubt sind sowohl Antigen-Schnelltests als auch Selbsttests oder PCR-Tests. Allerdings können ArbeitnehmerInnen selbst darüber entscheiden, ob sie das Angebot wahrnehmen. (Quelle: Westdeutsche Allgemeine)

Haben Sie Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht? Das Team der Kanzlei 37 hilft Ihnen gern weiter.


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