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Kündigung wegen Covid-19-Quarantäne unwirksam

***Corona-Ticker der Kanzlei 37***

Der Kläger hatte Kontakt zu seinem Bruder, der positiv auf Corona getestet wurde. Auf telefonische Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes hat er sich in häusliche Quarantäne begeben. Darüber informierte er seinen Arbeitgeber. Diese Anordnung stellte der Arbeitgeber in Frage und verlangte eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes. Der Kläger beantragte die gewünschte Bestätigung umgehend. Da die sie auch nach mehreren Tagen noch nicht beim Arbeitgeber vorlag, sprach dieser die Kündigung aus. Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses jedoch für unwirksam erklärt, da sie sowohl sitten- als auch treuwidrig sei.

Fragen dazu beantwortet das Team der Kanzlei 37 – Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Duderstadt

Quelle: Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 1/2021 v. 21.04.2021

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