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Absichtliches Anhusten rechtfertigt fristlose Kündigung

***Corona-Ticker der Kanzlei 37***
Wie das Online-Magazin Legal Tribune Online jüngst berichtete, hat ein Mann seinen Kollegen angehustet und gesagt, dass dieser Corona bekommen möge. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) hält in diesem Fall eine fristlose Kündigung für gerechtfertigt. Aus Mangel an Beweisen hat das LAG der Kündigungsschutzklage jedoch stattgegeben.

Der Kläger war als Jungzerspanungsmechaniker bei dem beklagten Unternehmen beschäftigt. Der Pandemieplan des Arbeitgebers sah zu diesem Zeitpunkt vor, dass ArbeitnehmerInnen einen Sicherheitsabstand einhalten sowie Mund und Nase beim Husten mit einem Ärmel oder einem Papiertaschentuch bedecken müssen. Darüber habe das Unternehmen die Belegschaft über mehrere Kanäle informiert.

Weil sich der Kläger nicht an die Vorgaben gehalten hat, kündigte ihm das Unternehmen außerordentlich fristlos. Die Argumentation: Er nehme die Regeln nicht ernst und habe mehrfach dagegen verstoßen. Der Kläger argumentierte vor Gericht, dass er einen Hustenreiz verspürt habe und spontan hätte husten müssen – jedoch mit genügend Abstand zu seinem Kollegen. Der Kollege beurteilte diesen Sachverhalt allerdings anders, wofür es aber laut LAG nicht genügend Beweise gab.

Anhand dieses Szenarios stellte das LAG aber zugleich klar, dass eine außerordentlich fristlose Kündigung bei entsprechender Beweislage durchaus gerechtfertigt sei: Wer seine KollegInnen bewusst aus nächster Nähe anhustet und die Hoffnung äußert, dass er an Corona erkranken möge, verletze Rücksichtnahmepflichten. Und wenn ArbeitnehmerInnen darüber hinaus kundtun, dass sie die Arbeitsschutzvorschriften nicht einhalten wollen, müsse zuvor auch keine Abmahnung ausgesprochen werden. Im vorliegen Fall genüge jedoch eine Abmahnung.

Quelle: Legal Tribune Online

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