202104.20
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Ihr gutes Recht auf Vergütung von Überstunden!

Kanzlei37 erzielt Urteil beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Az.: 17 Sa 1111/20)

Der Kläger sammelte rund 1.300 Überstunden, die er sich von seinem Arbeitgeber auszahlen lassen wollte. Erstinstanzlich wurde die Klage abgewiesen. Das Arbeitsgericht war mit dem Arbeitgeber der Meinung, die Überstunden seien mit dem Grundgehalt abgegolten. Hiergegen legten wir Berufung ein. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover verurteilte den Arbeitgeber schließlich zur Vergütung der Überstunden, was einem Betrag von über EUR 50.000,00.

Haben Sie auch Probleme im Job? Unserer Fachanwalt für Arbeitsrecht Manuel Künemund berät Sie gern.

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