„Kurzarbeit Null“ mindert Urlaubsanspruch
***Corona-Ticker der Kanzlei 37*** Aufgrund der Corona-Pandemie waren zahlreiche Unternehmen dazu gezwungen Kurzarbeit einzuführen. Laut obergerichtlicher Rechtsprechung kann der Urlaubsanspruch gekürzt werden kann, wenn „Kurzarbeit Null“ auf vertraglicher Grundlage eingeführt wurde. Das Team der Kanzlei hat für Sie recherchiert – Ihre FachanwältInnen für Arbeitsrecht in Duderstadt und Seeburg. Der Fall: Der Kläger hat bei einer…