202108.24
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SportlerInnen haften für selbstverursachte Unfälle im Fitnessstudio

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass BesucherInnen von Fitnessstudios keinen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sie sich durch Unaufmerksamkeit verletzen. Das Team der Kanzlei 37 hat für Sie recherchiert – Ihre RechtsanwältInnen und Ihr Notar in Duderstadt und Seeburg.

Der Fall: In einem Fitnessstudio ist eine 74-Jährige über eine Slackline gestolpert und brach sich dabei ein Bein. Sie beschuldigt die BetreiberInnen des Fitnessstudios, dass die Slackline mit einer Höhe von 25 Zentimetern zu niedrig gespannt war. Dafür verlangte sie Schmerzensgeld in Höhe von knapp 12.000 Euro.

Diesen Anspruch lehnt das OLG mit folgender Argumentation ab: Die leuchtend rote Slackline hätte sich farblich so stark abgehoben, dass die Sportlerin sie mit der gebotenen Vorsicht hätte wahrnehmen müssen. Darüber hinaus stellte sich bei der Beweisaufnahme heraus, dass die Slackline auf 50 Zentimeter Höhe gespannt war.

Quelle: Legal Tribune Online

Sie trainieren selbst im Fitnessstudio und haben Fragen zu Ihren Rechten als SportlerInnen? Wenden Sie sich gern an die RechtsanwältInnen und den Notar der Kanzlei 37 mit den Niederlassungen in Duderstadt und Seeburg.

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