Fitnessstudio muss Mitgliedsbeiträge zurückerstatten
***Corona-Ticker der Kanzlei 37*** Wenn ein Fitnessstudio coronabedingt schließen musste, ist es dazu verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge zurückzuerstatten. Weiterhin habe die Pandemie keinen Einfluss auf die Verlängerung der Vertragslaufzeit. Das hat das Landgericht (LG) Osnabrück entschieden. Das Team der Kanzlei 37 hat den Fall genauer unter die Lupe genommen – Ihre RechtsanwältInnen und Ihr Notar in…