Ungenaues Messgerät: 37 km/h zu schnell und trotzdem kein Bußgeld
Häufig wird die Zuverlässigkeit von Geschwindigkeitsmessgeräten zum Streitpunkt bei Bußgeldverfahren. Im vorliegenden Fall hat ein Raser das Tempolimit mit 37 km/h in einer 80-Zone überschritten. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat entschieden, dass das Messgerät nicht mehr hinreichend zuverlässig ist.
Geschwindigkeitsmessgeräte unterliegen einem strengen technischen Prüfverfahren, damit sie als standardisierte Messverfahren bei Verkehrsdelikten eingesetzt werden können. Liegen aber Anhaltspunkte vor, dass sie trotz richtiger Bedienung fehlerhafte Messergebnisse liefern, entscheidet das Gericht über das weitere Vorgehen.
Im aktuellen Fall hat das Amtsgericht Walsrode den Autofahrer zunächst zu einer Geldbuße von 140 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Zwischenzeitlich hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt das Messgerät untersucht und seltene Messfehler gefunden. Daraufhin entschied der Senat des OLG Celle darüber, dass das Gerät nicht mehr zuverlässig ist.
Quelle: Legal Tribune Online
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