Kein Lohnanspruch bei Corona-Lockdown
***Corona-Ticker der Kanzlei 37*** Eine Grundregel im Arbeitsrecht lautet „Kein Lohn ohne Arbeit“. Während das Betriebsrisiko eigentlich ArbeitgeberInnen tragen, greifen bei pandemiebedingten Schließungen andere Regeln. Darüber hat das Bundesarbeitsgericht jüngst entschieden. Das Team der Kanzlei 37 mit Fokus auf Arbeitsrecht hat wieder für Sie recherchiert – Ihre RechtsanwältInnen und Ihr Notar in Duderstadt und Seeburg….