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Vom Homeoffice zurück ins Büro?

***Corona-Ticker der Kanzlei 37***

Am 30. Juni endet die Homeoffice-Pflicht. Aber wie geht es jetzt weiter? Müssen jetzt alle zurück ins Büro? Gibt es eine Impfpflicht am Arbeitsplatz? Tanja Podolski, Redakteurin des Online Magazins Legal Tribune Online, hat dazu Prof. Dr. Michael Fuhlrott interviewt – Professor für Arbeitsrecht an der Fresenius Hochschule in Hamburg und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wir haben die wesentlichen Aussagen für Sie zusammengefasst:

• Wenn Unternehmen es anweisen, müssen die ArbeitnehmerInnen ab dem 1. Juli wieder am Arbeitsplatz präsent sein. Es besteht also kein Recht mehr auf Arbeit im Homeoffice. Wenn sich ArbeitnehmerInnen dieser Auflage widersetzen, drohen Abmahnungen und Kündigungen.

• Ausnahmen bilden laut Infektionsschutzgesetz Quarantäne-Auflagen sowie pandemiebedingte Schließungen von Kindergärten oder Schulen infolge dessen Eltern ihre Kinder zuhause betreuen müssen: Hierbei handelt es sich um gerechtfertigte Gründe, um dem Büro fern zu bleiben. Allerdings stehen ArbeitnehmerInnen in diesen Fällen lediglich Entschädigungszahlungen zu – nicht das Gehalt.

• ArbeitgeberInnen müssen Gefährdungsbeurteilungen vornehmen und entscheiden wie viele Personen sich gleichzeitig in Büroräumen aufhalten dürfen.

• ArbeitgeberInnen entscheiden darüber hinaus, ob die MitarbeiterInnen weiterhin Masken tragen müssen. Wenn beispielsweise Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können, muss der Betrieb medizinische Masken zur Verfügung stellen.

• Neben den Masken müssen ArbeitgeberInnen ihren MitarbeiterInnen zweimal wöchentlich Tests auf Betriebskosten zur Verfügung stellen.

• Im Gesundheitswesen sind ArbeitnehmerInnen dazu verpflichtet, ihre ArbeitgeberInnen darüber zu informieren, ob sie geimpft oder genesen sind. Das gilt aber nicht in allen Unternehmen. Denkbar sei jedoch, dass Kantinen oder Gemeinschaftsräume nur für vollständig Geimpfte oder Genese zugänglich sind. In dem Fall könnten Betroffene freiwillig einen Nachweis mit sich führen oder sich gegebenenfalls direkt vorher testen lassen.

• Bedingt durch die Corona-Pandemie hat sich das Homeoffice für viele Unternehmen als sinnvolle Ergänzung zum Büroalltag etabliert. Von diesem Paradigmenwechsel werden wir auch in Zukunft profitieren können.

Quelle: Legal Tribune Online

Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht beantworten die FachanwältInnen für Arbeitsrecht der Kanzlei 37 – Ihre RechtsanwältInnen und Ihr Notariat in Seeburg und Duderstadt.

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