202106.28
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Taubenfüttern ist kein Tierschutz!

Wer unerlaubt Tauben füttert, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld rechnen. Das hat das Amtsgericht Würzburg aufgrund der hohen Taubenpopulation in der Stadt entschieden.

Der Fall: MitarbeiterInnen der Stadt Würzburg ertappten eine selbsternannte Tieraktivistin zweimal dabei, wie sie trotz Verbotes Tauben fütterte. Für das Vergehen sollte sie jeweils ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen. Nach ihrem Einspruch wurde die Strafe gemildert und die Höhe des Bußgeldes halbiert.

Die Stadt Würzburg argumentiert mit der aktuell erhöhten Taubenpopulation, die es einzudämmen gilt: „Wenn die Tauben nicht gezwungen sind, selbst für ihre Nahrung zu sorgen, haben sie viel Zeit und Energie für das Brutgeschäft. Die Folge: Sie vermehren sich stark.“ Das habe Platzmangel und massiven Stress für die Tiere zur Folge.

Hier geht die Angeklagte nicht mit. Ihrer Meinung nach gäbe zu wenig Taubenschläge. Darüber hinaus sei das Fütterungsverbot nicht mit dem Gedanken des Tierschutzes in Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar. Damit sei ihr Handeln gerechtfertigt.

Quelle: Legal Tribune Online

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