Großeltern mit Kindsmutter zerstritten – Umgang mit Enkeln untersagt
Wenn das Verhältnis zwischen Eltern und Großeltern beeinträchtigt ist, kann sich dies negativ auf das Kindswohl auswirken. Mit Beschluss vom 30. Juni hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig illoyalen Großeltern den Umgang mit ihren Enkeln untersagt. Das Team der Kanzlei 37 hat für Sie recherchiert – Ihre RechtsanwältInnen und Ihr Notar in Duderstadt und Seeburg.
Der aktuelle Fall: Die Eltern der Kinder leben getrennt. Während der Vater es befürworten würde, dass die Kinder in den Ferien und an den Wochenenden Zeit bei den Großeltern verbringen, lehnt die Mutter es strikt ab. Wiederholt hätten sich die Großeltern väterlicherseits abwertend über die Mutter und ihre Familie geäußert was Herkunft und Berufsstand betrifft.
Daraufhin plädierten die Großeltern für ihr Umgangsrecht vor dem OLG Braunschweig. Sie argumentieren mit ihrem hohen Bildungsstand: Als Akademikerpaar seien sie zur Förderung der Kinder bestens geeignet.
Den Antrag lehnte das OLG Braunschweig ab. Da das Verhältnis zwischen Großeltern und Kindsmutter so stark zerrüttet sei, stehe ihnen laut §1666 BGB kein Umgangsrecht mit ihren Enkeln zu. Die Kinder könnten in einen Loyalitätskonflikt geraten und der Erziehungsvorrang der Eltern würde missachtet. Beides würde das Kindswohl beeinträchtigen.
Quelle: Legal Tribune Online
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