202106.23
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Jäger erschießt Wolf und wird freigesprochen

Wer aus Notwehr handelt und damit andere Tiere schützt, darf einen freilebenden Wolf erschießen. Das hat das Amtsgericht Potsdam jüngst entschieden.

Der Fall: Ein 61-jähriger Jäger hat im Fläming einen Wolf erschossen, weil er seine Jagdhunde angegriffen habe. Das Tier habe weder auf Rufen und Klatschen noch auf einen Warnschuss reagiert. „Ich musste den Wolf erschießen und die Hunde retten“, argumentiert der Jäger.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam klagte den gebürtigen Niederländer an, weil er gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen habe. Denn der Wolf ist in Deutschland streng geschützt. Wer ihn tötet muss mit einer bis zu fünfjährigen Haftstrafe oder einer Geldstrafe rechnen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, wie im vorliegenden Fall: Zeugen bestätigen, dass der Schütze aus Notwehr gehandelt habe. Dem stimmt das Amtsgericht Potsdam zu und spricht den Angeklagten frei.

Die Meinungen dazu gehen auseinander. Während der Deutsche Jagdverband das Urteil aufgrund der Rechtssicherheit begrüßt, reagierte der Bund für Umwelt und Naturschutz enttäuscht auf den Freispruch.

Quelle: Die Zeit

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