201905.15
0
0

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Der Europäische Gerichtshof hat unbezahlte Überstunden und Vertrauensarbeit beerdigt.

Nach dem jüngsten Urteil des EuGH sind alle Arbeigeber in der EU verpflichtet, jede Arbeitsstunde ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. Dies wird für viele Unternehmen eine erhebliche Umstellung bedeuten. In Zeiten, in denen digitale Normanden beim Eintreffen in Städten zuerst nach dem besten Coworking-Space suchen und von überall arbeiten nur nicht im Büro, wird dies sicher eine gewisse Schwierigkeit darstellen.

Der deutsche Gesetzgeber ist nun gehalten, mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen das Urteil des EuGH umzusetzen. Wir halten Sie informiert.

Haben Sie Fragen? Gerne hilft Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Manuel Künemund weiter.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *