201005.18
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Stadt Göttingen abgeblitzt

Die Stadt Göttingen wollte einem Raser, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 Km überschritt, wegen absichtlicher Geschwindigkeitsüberschreitung ein doppeltes Bußgeld auflegen. Dagegen legte der Betroffene Einspruch ein und gewann nun vor dem Amtsgericht Göttingen.