Teilweise Kostenübernahme durch ARGE bei Leben im Wohnmobil.
Pünktlich zum Sommeranfang hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger, die Ihr Leben im Wohnmobil verbringen, Anspruch auf teilweise Übernahmen der Kosten haben. Hartz-IV-Empfänger haben neben den regulären Leistungen auch Anspruch auf Kostenübernahme in anderen Bereichen.