201005.18
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Stadt Göttingen abgeblitzt

Die Stadt Göttingen wollte einem Raser, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 31 Km überschritt, wegen absichtlicher Geschwindigkeitsüberschreitung ein doppeltes Bußgeld auflegen. Dagegen legte der Betroffene Einspruch ein und gewann nun vor dem Amtsgericht Göttingen.

Die Stadt Göttingen hatte das erhöhte Bußgeld damit begründet, dass vor dem Blitzgerät drei Temposchilder stehen. Diese seien nicht zu übersehen gewesen, weshalb bei dem Fahrer Vorsatz auszugehen sei.

Der ortsfremde Kraftfahrer räumte zwar seine Geschwindigkeitsübertretung ein, wehrte sich jedoch gegen den Vorwurf des Vorsatzes. Er habe auf sein Navigationsgerät geschaut und damit alle drei Schilder nicht gesehen.

Das Amtsgericht Göttingen gab nun dem Fahrer Recht. Auch drei vorgeschaltete Schilder könnten nicht automatisch auf einen Vorsatz schließen. Zudem berücksichtigte das Amtsgericht die tatsächlichen Umstände am Tatort. Dort führen fast alle Autofahrer zu schnell und nur die ortskundigen würden vor dem Blitzer rechtzeitig abbremsen. Der Einspruchsführer sei einfach nur in der Masse mitgeschwommen.

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