Cannabis: Einmal ist keinmal
Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 11.04.19, Az.: 3 C 13.17) hat in einer aktuellen Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung zur Drogenfahrt aufgegeben:
Ein einmaliger Verstoß gegen das Trennungsverbot von Fahren und Konsum von Cannabis führt nun nicht mehr zwansläufig dazu, dass der Fahrer eines Fahrzeugs zum Führen ungeeignet ist. Zwar könnten hieraus Anhaltspunkte abgeleitet werden, die gegen die Geeignetheit sprechen. Hierzu bedarf es jedoch stets einer Einzelfallbetrachtung.
Der Entscheidung des BVerwG lagen Verfahren aus Nordrhein-Westfalen und Bayern zu Grunde. Der jeweilige Kläger war bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen. Die gelegentlichen Konsumenten hatten 1 ng/ml oder mehr THC im Blut. Bei dieser Konzentration gingen die Fahrerlaubnisbehörden davon aus, dass die Fahrsicherheit beeinträchtigt ist. Damit fehle die Eignung zum Fahren. Die Behörden entzogen die Fahrerlaubnis ohne Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachten. Dem entgegnete nun das BVerG mit seiner Entscheidung.
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