201904.16
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Panzer in Benneckenstein dürfen weiter fahren

Ein etwas ungewöhnliches Urteil aus dem Bereich des Verkehrsrechts:

Das Verwaltungsgericht Magdeburg entschied jüngst, dass sowjetischer Radpanzer auf der Fahrstrecke des „Museums der industriellen Geschichte der ehemaligen DDR“ in Benneckenstein (Stadt Oberharz) weiter fahren dürfen.

Zwei Hauseigentümer in unmittelbarer Nähe des Museums hatten mit ihrer Klage gegen den Landkreis Harz geklagt. Mit ihren Klagen wollten die Hauseigentümer die Aufhebung der Genehmigung für den Betrieb der Fahrtstrecke erreichen. Hierdurch sollten die Mieter vor Lärmimmissionen geschützt werden.

Das VG Magdeburg hat in seiner Entscheidung die Klagen gegen die Panzerfahrstrecke in Benneckenstein abgewiesen.

Die von der Fahrstrecke ausgehenden Lärmimmissionen halte sich in dem immissionsschutzrechtlich zulässigen Rahmen. Dies wurde durch entsprechende Messungen des beklagten Landkreises Harz und des Landesverwaltungsamtes festgestellt.

Damit wird man auch weiterhin beim bekannten Oldtimertreffen zum Tag der Deutschen Einheit auf dem Gelände des Museums künftig in den Genuss einer Panzerfahrt kommen können.

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