
Sachgrundlose Befristung
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Pressemittelilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 12/2019 v. 15.04.2019) hat sich jüngst zur rechtsmissbräuclichen Umgehung des Kündigungsschutzes geäußert. In dem zu beurteilenden Sachverhalt hat ein mit einem anderen Arbeitgeber verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem ersten Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen. Nach Auffassung des LArbG hat es für…