201201.31
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Unfall und nun?

Unmittelbar nach einem Verkehrsunfall sind Sie meist auf sich allein gestellt. So geschieht es oft, dass der Unfallbeteiligte noch am Unfallort Äußerungen von sich gibt, die ihm später die Geltendmachung oder die Abwehr von Ansprüchen erheblich erschweren.

Doch auch Tage nach dem Unfall können noch Gefahren auf den Unfallgeschädigten lauern. Oftmals versucht der gegnerische Haftpflichtversicherer am Telefon Vereinbarungen mit Ihnen zu treffen, um sich seiner Eintrittspflicht zu entledigen. Diese werden meist so geschickt verkauft, dass der Unfallbeteiligte den wahren Umfang der Vereinbarung nicht oder zumindest nicht sofort erkennt.

Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich daher, bereits frühzeitig einen Anwalt zu beauftragen, der seinen Schwerpunkt auf das Verkehrsrecht gelegt hat. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unfallbeteiligter durch den Unfall verletzt wurde. Die korrekte Bezifferung der damit verbundenen Ansprüche (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, etc.) dürfte einem Laien schier unmöglich sein. Zudem stellt der Anwalt sicher, dass möglicherweise auftretende Spätschäden auch noch Jahre nach dem Unfall durch den Unfallverursacher zu erstatten sind. Gerade hier versuchen Versicherer durch die Zahlung eines Schmerzensgeldes in einer sog. Abfindungserklärung ihre Eintrittspflicht für die Zukunft auszuschließen.

Bei eindeutigem Verschulden des Gegners sind die entstehenden Anwaltskosten von diesem, bzw. von seinem Haftpflichtversicherer zu erstatten. Ist die Verschuldensfrage nicht eindeutig und besteht keine Verkehrsrechtsschutzversicherung, ist die Mandatierung eines Verkehrsanwalts trotz der damit verbundenen Kosten meist unausweichlich. Denn: Die Haftung des Unfallbeteiligten richtet sich nach dem Grad seines Verschuldens. Ohne die Beauftragung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts dürfte es kaum möglich sein, den eigenen Verschuldensvorwurf argumentativ zu relativieren.

Nachfolgende Punkte sollten Sie unbedingt nach einem Unfall beachten:

  1. Unfallstelle absichern, sofort die Polizei und wenn nötig Rettungswagen rufen.
  2. Äußerungen gegenüber der Polizei und dem Unfallgegner zur Unfallursache möglichst vermeiden. Keine spontanen Anerkenntnisse abgeben.
  3. Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren.
  4. Unfallbericht ausfüllen. Möglichst stets einen Ausdruck mitführen. Falls Sie keinen Unfallbericht dabei haben, notieren Sie sich die Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsscheinnummer des Unfallgegners. Übermitteln Sie diese Daten umgehend dem Verkehrsanwalt!
  5. Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte.
  6. Lassen Sie sich vor Ort nicht durch unseriöse „Unfallhelfer“ beeinflussen. Nehmen Sie keine vermeintlich kostenlosen, in Wahrheit aber überteuerten Dienstleistungen in Anspruch, welche der gegnerische Versicherer des Schädigers nicht ersetzen muss. Fragen Sie im Zweifel zuerst Ihren Verkehrsanwalt, damit Sie nicht aus Unerfahrenheit Dritte beauftragen, die zu Ihren Lasten am Schaden verdienen wollen.
  7. Wenn Sie über den Zentralruf der Haftpflichtversicherer mit dem Versicherer Ihres Unfallgegners verbunden werden, lassen Sie sich auch von diesem nicht beeinflussen! Treffen Sie keine Vereinbarungen mit dem Versicherer, wie beispielsweise über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Der gegnerische Versicherer verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.
  8. Wenn sich der Versicherer mit Ihnen in Verbindung setzt: Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen. Verweisen Sie ihn einfach an Ihren Verkehrsanwalt!

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