201008.04
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Begleitetes Fahren mit 17 wird Dauerrecht

Das Bundeskabinett hat am 04.08.2010 dem Vorschlag von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer zugestimmt, das Straßenverkehrsgesetz zu ändern.

Damit kann das begleitete Fahren ab 17 zum 01.01.2011 bundesweit Dauerrecht werden. Seit 2004 wurde das Modell in den Bundesländern getestet. Sehr erfolgreich, wie auch der ADAC bestätigt.
Eine von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BaSt) erstellte Studie über den Modellversuch belegt, dass sich in der Anfangsphase des selbstständigen Fahrens die Unfall- und Deliktzahlen im zweistelligen Bereich vermindert haben: 22% weniger Unfälle, 20% weniger Verkehrsverstöße. Wenn der junge Fahrer die Auflage missachtet und ohne die benannte Begleitperson fährt, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und die Auflage, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu machen.

Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzesentwurf geht nun durch das parlamentarische Verfahren – Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Die Regelung soll ab dem 01.01.2011 in Kraft treten. Die 17-jährigen dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer namentlich benannten Begleitperson fahren. Dieser Begleiter muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: er muss mindestens dreißig Jahre alt sein, seit fünf Jahren den Führerschein besitzen und darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Quelle: Juris ©

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