201203.06
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Der Höhepunkt rückt näher!

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer will das aktuelle Punktesystem bis 2013 grundlegend reformieren. Mit der Novellierung soll das Punktesystem erheblich vereinfacht und transparenter gestaltet werden. Die wichtigsten Eckpunkte sollen nachfolgend dargestellt werden.

Kern der Reform

Im Zentrum der Veränderungen liegt die Anpassung der bisherigen „Punktevergabe“. Differenziert das bisherige System noch zwischen einem und sieben Punkten, wird es zukünftig nur noch zwei Kategorien geben: Ein Punkt für schwere Verstöße, zwei Punkte für sehr schwere Verstöße. Verstöße, die keine Sicherheitsrelevanz aufweisen (bspw. das Einfahren in eine Umweltzone), sollen künftig nicht mehr mit Punkten sanktioniert werden.

Schwer vs. sehr schwer

Verstöße, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen in Höhe von 26 km/h die zurzeit als „schwer“ einzustufen sind, werden künftig lediglich mit einem anstatt mit 3 Punkte sanktioniert. Autofahrer, die andere Verkehrsteilnehme nötigen oder einen Rotlichtverstoß begehen, bekommen zukünftig zwei Punkte, da ihr Vergehen als „sehr schwer“ einzustufen ist. Wie bisher, wird bei einer Straftat, wie beispielsweise Alkohol am Steuer, der Führerschein eingezogen.

Verjährung der Punkte

Bisher sind die Verjährungsfristen der Punkte aneinander gekoppelt: Die Tilgungsfrist verlängert sich, sobald ein neuer Verkehrsverstoß begangen wurde. Zukünftig ist dies anders: Die Punkte verjähren unabhängig voneinander, allerdings wurden die Verjährungsfristen für schwere Verstöße deutlich angehoben. Die Verjährung für einen sehr schweren Verstoß kann künftig bis zu 10 Jahren betragen. Punkte für leichte Verstöße verjähren hingegen in zwei Jahren.

Keine Generalamnesie

Ramsauer machte deutlich, dass die Punkte aus dem jetzigen System in das neue System überführt werden. Momentan ist angedacht, dass ein Konto mit bis zu drei Punkten auf einen Punkt zusammengefasst wird. Ein Punktestand zwischen vier bis fünf wird auf zwei Punkte gesenkt. Sechs bis sieben Punkte werden zu drei Punkten zusammengefasst. Wer acht bis zehn Punkte besitzt, würde vier Punkte bekommen, elf bis 13 Punkte würden fünf Punkte ergeben. 14 bis 15 Punkte ergäbe einen neuen Kontostand von sechs Punkten, 16 bis 17 von sieben. Bei 18 Punkten wird sowohl nach dem alten als auch nach dem novellierten Punktesystem der Führerschein entzogen.

In Kraft treten

Das neue Punktesystem soll voraussichtlich noch in dieser Legislaturperiode, also bis Herbst 2013, in den Verbänden diskutiert werden. Demnach könnte das System 2014 in Kraft treten.

Fazit

Ob das neue Punktesystem tatsächlich zur Steigerung der Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt, scheint fraglich. Nach dem derzeitigen Entwurf kann es einem Autofahrer egal sein, ob er mit 90 km/h oder mit 210 km/h durch eine Ortschaft fährt. Zumindest die Anzahl an Führerscheinentziehungen dürfte jedoch stark ansteigen.

Vertiefend:

Flyer des BMVBS

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