Sanktionsregelung bei Verletzung vertraglicher Obliegenheiten unwirksam
Mit Urteil vom 12.10.2011 hat der BGH entschieden, dass Sanktionsregelungen bei Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten unwirksam sind, wenn der Versicherer von der Möglichkeit der Vertragsanpassung gemäß Art. 1 Abs. 3 EGVVG keinen Gebrauch gemacht hat.