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Können Arbeitgeber von ihren MitarbeiterInnen fordern, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen?

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Grundsätzlich haben Arbeitgeber ein Interesse daran, dass MitarbeiterInnen sich impfen lassen, um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus im Betrieb zu mindern und Personalausfällen vorzubeugen. Er kann jedoch nicht darauf bestehen, da es aktuell keine gesetzlich verankerte Impfpflicht gibt und nach derzeitigem Diskussionsstand auch nicht geben wird. Auch die Coronavirus-Impfverordnung, die im November 2020 in Kraft getreten ist, sieht keine Impfpflicht vor. Sie regelt den Anspruch von Risikogruppen mit entsprechender Impfreihenfolge.

Grundsätzlich verfügen Arbeitgeber nach § 106 der Gewerbeordnung über ein Direktionsrecht. Hiernach können sie ArbeitnehmerInnen im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses bestimmte Aufgaben zuweisen. Das Weisungsrecht umfasst Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber kann so die allgemeine Ordnung im Betrieb festlegen und auch die Hauptleistungspflichten von ArbeitnehmerInnen regeln. Allerdings steht die Impfung nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Arbeitspflichten. Entsprechend kann er sich bei einer Impfanordnung nicht auf das Weisungsrecht berufen. Ebenso unterliegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines jeden Unternehmens der Gesetzesgrundlage, die eine Impfpflicht ausschließt. Es bleibt also nach wie vor eine private Entscheidung jedes einzelnen, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.

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