„Berliner Mietendeckel“ verfassungswidrig!
Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Gesetz zur Mietbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin für nichtig. Die Begründung: Der sogenannte „Berliner Mietendeckel“ ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Das bedeutet, dass Länder nur zur Gesetzgebung befugt sind, solange der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden…